Sozialrecht

Sozialrecht bezeichnet:

  • Sozialrecht (Deutschland), ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts in Deutschland
  • Sozialrecht (Österreich), ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts in Österreich
  • Europäisches Sozialrecht, das Recht der sozialen Sicherung als ein Teilgebiet des Rechts der Europäischen Union für grenzüberschreitende Sachverhalte zwischen den Mitgliedstaaten
  • Internationales Sozialrecht, das Kollisionsrecht verschiedener Sozialrechtsregime
  • Arbeitsrecht (Schweiz), in der Schweiz bis ca. 1945
  • in der Schweiz heute gelegentlich eine Sammelbezeichnung für
    • das Sozialversicherungsrecht (Schweiz)
    • das Recht der Sozialhilfe (Schweiz)
    • das Recht des öffentlichen Gesundheitswesens, siehe Gesundheitswesen in der Schweiz
    • die Schutzbestimmungen des Mietrechts, siehe Mietvertrag (Schweiz)
    • die Schutzbestimmungen des Konsumentenrechts
    • das Recht der Subventionierung von Bauern- und Gewerbebetrieben
  • im 19. Jahrhundert auch Bezeichnung für das Gesellschaftsrecht


Siehe auch:

  • Soziale Sicherheit – Oberbegriff für den Schutz vor den Folgen bestimmter „sozialer Risiken“, die den Einzelnen treffen können (insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Tod, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und Alter)
  • Sozialpolitik – Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation insbesondere benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen durch den Staat, Unternehmen, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Kirchen
  • aus wirtschaftlicher Sicht: Wohlfahrtsstaat – ein Staat, der weitreichende Maßnahmen zur Steigerung des sozialen, materiellen und kulturellen Wohlergehens seiner Bürger ergreift
  • aus verfassungsrechtlicher Sicht: Sozialstaat – ein Staat, der die soziale Teilhabe und soziale Gerechtigkeit seiner Bürger zum Ziel hat; in Deutschland gemäß dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes
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