Gerhard Arndt

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Die Zugehörigkeit zu den preußischen Parlamenten vor 1933 ist unklar. Der Lebenslauf bis 1933 benötigt weitere Belege nichtoriginärer Forschung, bestenfalls aber nicht auf den Handbüchern des Niedersächsischen Landtags beruhende Quellen. Es fehlen biographische Angaben für den Zeitraum von 1933 bis 1945. Weiteres ist auf der Diskussionsseite angegeben.
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Gerhard Arndt (* 15. Dezember 1890 in Zarben; † 14. September 1963 in Mannheim) war ein deutscher Landwirt und Politiker.

Leben

Nach dem Besuch des Landwirtschaftlichen Seminars in Eldena war er als landwirtschaftlicher Beamter tätig. Während des Ersten Weltkriegs wurde er verwundet. Die Heeresverwaltung Ost beschäftigte ihn 1917 als landwirtschaftlichen Beamten.

Ab 1920 war Gerhard Arndt als selbständiger Landwirt tätig. Ab 1923 war er Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bauern- und Landvolkpartei. Für diese gehörte er dem Preußischen Landtag an und war Mitglied der Landwirtschaftskammer für Pommern. Seit 1932 gehörte er dem Hindenburg-Ausschuss an. Nach der Machtergreifung musste er seine Ämter niederlegen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte er zu den Gründern des vorbereitenden Ausschusses der Deutschen Bauern- und Landvolkpartei. Arndt wurde 1947 Mitglied der CDU. Mit der CDU wurde Arndt Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 1. und 2. Wahlperiode vom 20. April 1947 bis 23. Oktober 1952. In der CDU-Fraktion verblieb er bis zum 7. Juli 1950 und galt bis zum 4. Oktober 1950 als fraktionsloses Parlamentsmitglied. Vom 5. Oktober 1950 bis zum 8. November 1950 war er Mitglied der BHE-Fraktion, ab 9. November 1950 trat er in die Fraktion der Unabhängigen (FdU) bei. Vom 8. März 1951 bis zum 18. September 1951 gehörte er der SRP-Fraktion an und war ab dem 19. September 1951 erneut fraktionsloser Abgeordneter des Niedersächsischen Landtages.

Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 23. Oktober 1952 (BVerfGE 2,1 -SRP-Verbot) wurde die Partei SRP als verfassungswidrig verboten. Alle Mitglieder der SRP verloren im Bundestag, sowie in den Landtagen ihre Mandate als Folge aus Art. 21 GG. In dessen Folge verlor Arndt sein Mandat mit Verkündung des Urteils aufgrund seiner Verbindung zur SRP in Ausübung seines Mandats.

Gerhard Arndt gehörte zu den Repräsentanten der Pommerschen Landsmannschaft.

Literatur

  • Der Parlamentarische Rat, 1948-1949: Akten und Protokolle. Bd. 13, Teilband 1, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1975, ISBN 978-3-486-56563-8, S. 917, Fußnote 28. (Auszug)
  • Barbara Simon: Abgeordnete in Niedersachsen 1946–1994. Biographisches Handbuch. Hrsg. vom Präsidenten des Niedersächsischen Landtages. Niedersächsischer Landtag, Hannover 1996, S. 22.
Normdaten (Person): GND: 1033723789 (lobid, OGND, AKS) | VIAF: 300250953 | Wikipedia-Personensuche
Personendaten
NAME Arndt, Gerhard
ALTERNATIVNAMEN Arndt, Gerhardt
KURZBESCHREIBUNG deutscher Landwirt und Politiker (CDU, BHE, FdU, SRP), MdL
GEBURTSDATUM 15. Dezember 1890
GEBURTSORT Zarben
STERBEDATUM 14. September 1963
STERBEORT Mannheim