Explosionsdruck

Unter Explosionsdruck p e x p {\displaystyle p_{\mathrm {exp} }} versteht man den unter festgelegten Bedingungen ermittelten Druck, der in einem geschlossenen Raum bei der Explosion in einer explosionsfähigen Umgebung bei bestimmter Zusammensetzung auftritt.[1] Die Explosionsdrücke werden dabei als Überdrücke auf den Atmosphärendruck (1 bar) bezogen.

Zu erwartender Explosionsdruck

Der zu erwartende Explosionsdruck p e r w {\displaystyle p_{\mathrm {erw} }} ist der maximale Druck, der in einem Anlagenteil bei einem realisierten Schutzkonzept (unter Berücksichtigung der gegebenen Anlagen, Verfahren und aller Betriebsparameter und -zustände) auftreten kann. Der zu erwartende Explosionsdruck kann nicht höher sein als der maximale Explosionsdruck p m a x {\displaystyle p_{\mathrm {max} }} , es sei denn, es ist in der Anlage ein Druck vorhanden, der höher als der Normaldruck (1 bar) ist.

Maximaler Explosionsdruck

Mit dem maximalen Explosionsdruck bezeichnet man den höchsten ermittelten Explosionsdruck bei oben gegebenen Voraussetzungen.[2]

Literatur

  • Henrikus Steen (Hrsg.): Handbuch des Explosionsschutzes. Wiley-VCH, Weinheim 2000, ISBN 978-3-5272-9848-8.
  • W. Bartknecht: Explosionen. Ablauf und Schutzmaßnahmen, Springer Verlag, Berlin / Heidelberg 1978, ISBN 3-540-08675-7.
  • Sicherheitstechnische Kenngrößen bei nicht-atmosphärischen Bedingungen (abgerufen am 14. Februar 2020)
  • Grundlagen Ex-Schutz physikalisch-technische Grundlagen (abgerufen am 14. Februar 2020)
  • Sicherheitstechnische Kenngrößen von Stäuben bei nicht-atmosphärischen Bedingungen (abgerufen am 14. Februar 2020)
  • Anlagensicherheit und Gasexplosionskenngrößen (abgerufen am 14. Februar 2020)
  • Explosionsdruck Tabellen (abgerufen am 14. Februar 2020)

Einzelnachweise

  1. Arbeitssicherheit, Definition des Explosionsdruckes in Bezug auf Arbeitssicherheit.
  2. TRBS 2152 Teil 4 (Memento vom 2. März 2014 im Internet Archive) Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken, zwei Begriffsbestimmungen.