Arbeitsgericht Flensburg

Gebäude des Arbeitsgerichts Flensburg, Südergraben 55

Das Arbeitsgericht Flensburg ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit im Bezirk des in Kiel angesiedelten Landesarbeitsgerichtes (LAG) Schleswig-Holstein.

Gerichtssitz und -bezirk

Arbeitsgericht Flensburg (Schleswig-Holstein)
Arbeitsgericht Flensburg (Schleswig-Holstein)
Lage der Arbeitsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Schleswig-Holstein
  • ArbG Flensburg
  • ArbG Elmshorn
  • ArbG Neumünster
  • ArbG Kiel
  • ArbG Lübeck
  • Sitz des Gerichts ist die Stadt Flensburg.[1] Es besteht eine Nebenstelle im Gebäude des Amtsgerichtes Husum. Diese Nebenstelle in Husum trat an die Stelle des aufgehobenen Arbeitsgerichts Husum.

    Der Gerichtsbezirk umfasst die Stadt Flensburg sowie die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland.[2] Er ist ungefähr 4210 km2 groß. In ihm leben etwa 451.000 Einwohner.[3]

    Gebäude

    Das Arbeitsgericht Flensburg ist im Gebäude Südergraben 55, 24937 Flensburg untergebracht. Es verfügt über eine Nebenstelle in Husum. Die Sitzungen der Nebenstelle finden dort im Gebäude des Amtsgerichtes Husum, Theodor-Storm-Straße 5, 25813 Husum, statt.

    Übergeordnete Gerichte

    Dem Arbeitsgericht Flensburg unmittelbar übergeordnet ist als zuständiges Landesarbeitsgericht (LAG) das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel. Diesem übergeordnet ist des Bundesarbeitsgericht (BAG).

    Geschichte

    Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[4] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Kiel entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Kiel als eines von drei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Kiel. In Flensburg entstand das Arbeitsgericht Flensburg. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgerichte Flensburg, Kappeln, Leck und Schleswig. Es bestand jeweils eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.[5]

    Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Bei den Beratungen über die Umsetzung wurde als Maßstab gewählt, dass die Bezirke der Arbeitsgerichte denen der Arbeitsämter entsprechen sollten. Danach wurde das Arbeitsgericht Flensburg neu gebildet.[6]

    Siehe auch

    Weblinks

    Commons: Arbeitsgericht Flensburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
    • Internetpräsenz des Arbeitsgerichts Flensburg. Abgerufen am 28. Februar 2018. 
    • Übersicht der Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Flensburg. Abgerufen am 28. Februar 2018. 

    Einzelnachweise

    1. § 53 Abs. 1 des Landesjustizgesetzes (LJG) vom 17. April 2018, GVOBl. 2018, 231, ber. 441.
    2. § 53 Abs. 2 Nr. 2 LJG.
    3. Stand: 31. Dezember 2016, Statistischer Bericht (XLSX; 177 kB) des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein, abgerufen am 28. Februar 2018.
    4. RGBl. I S. 507
    5. Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 110), Digitalisat
    6. Werner Kind-Krüger: Der Wiederaufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein nach 1945, Digitalisat

    54.7833333333339.4338333333333Koordinaten: 54° 47′ 0″ N, 9° 26′ 1,8″ O

    Arbeitsgerichte in Schleswig-Holstein

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